Praktische Hinweise
1 An wen soll ich mich wenden, wenn mein Kind krank ist?
2 Was geschieht, wenn mein Kind in der Schule erkrankt?
3 Wie gehe ich vor, wenn mein Kind beurlaubt werden muss?
4 An wen wende ich mich, wenn mein Kind etwas verloren hat?
5 Wie kontaktiere ich einen Lehrer, den ich gerne sprechen möchte?
6 Wen kann ich ansprechen, wenn ich etwas nicht verstehe?
7 Wen kann ich ansprechen, wenn ich mit einem Zustand nicht zufrieden bin?
8 Wen frage ich , wenn mein Kind mal unglücklich ist?
9 Darf ich mir die Schule auch einfach mal ansehen?
10 Dürfen auch mal Freunde meines Kindes oder Gastschüler am Unterricht teilnehmen?
11 Wo kann ich parken?
12 Wo kann mein Kind sein Fahrrad hinstellen?
13 Wenn mein Kind mit der Bahn kommt?
14 Kann ich mich in der Schule engagieren?
15 Kann mein Kind in der Schule drucken oder kopieren?
16 Kann mein Kind mich anrufen?
17 Was kann mein Kind in den Pausen machen?
1 An wen soll ich mich wenden, wenn mein Kind krank ist?
Wenn Ihr Kind erkrankt ist, teilen Sie dies möglichst sofort dem Klassenleiter, der Klassenleiterin bzw. der Jahrgangsleitung (nicht dem Sekretariat) schriftlich mit. Klären Sie am Anfang des Schuljahres ab, ob dies auch über E-Mail möglich ist.
2 Was geschieht, wenn mein Kind in der Schule erkrankt?
Wenn Ihr Kind während der Unterrichtszeit erkrankt, rufen wir Sie an und bitten Sie, Ihr Kind ggf. abzuholen. Wenn Ihr Kind einen Schulunfall erleiden sollte, hilft sofort unser Schulsanitätsdienst, der aus gut ausgebildeten Schülerinnen und Schülern besteht. Wir informieren Sie sofort telefonisch. Die Sekretärinnen helfen Ihnen bei der Unfallmeldung an den Gemeinde-Unfallversicherungsverband. Das uns zugewiesene Unfallkrankenhaus, das Johanniterkrankenhaus, befindet sich in unmittelbarer Nähe.
3 Wie gehe ich vor, wenn mein Kind beurlaubt werden muss?
Wenn Sie Ihr Kind für ein bis zwei Tage beurlauben lassen müssen, teilen Sie dies bitte der Klassenleiterin, dem Klassenleiter bzw. der Jahrgangsleitung schriftlich mit. Bei längeren Beurlaubungen stellen Sie den formlosen Beurlaubungsantrag bitte unmittelbar an die Schulleitung.
4 An wen wende ich mich, wenn mein Kind etwas verloren hat?
Wenn Ihr Kind etwas verloren hat, etwas vermisst, gehen wir gemeinsam auf die Suche. Als erstes können Sie sich direkt an unseren Hausmeister, Herrn Frings, wenden. Er hilft Ihnen und Ihrem Kind gerne weiter. Muss der Verlust festgestellt werden, machen Sie bitte eine schriftliche Verlustmeldung im Sekretariat. Dies gilt vor allem auch bei Beschädigungen an Fahrrädern oder gar bei Verlust des Fahrrads.
5 Wie kontaktiere ich einen Lehrer, den ich gerne sprechen möchte?
Wenn Sie einen Lehrer, eine Lehrerin sprechen wollen, nutzen Sie bitte die Sprechstunde. Bitte lassen sie sich den Termin vom Sekretariat, Tel.: 0228/777519, telefonisch bestätigen, weil unvorhergesehener Vertretungsunterricht den Kollegen oder die Kollegin plötzlich binden kann. Sie erhalten so auch bei kurzfristigen Terminänderungen unserseits selbstverständlich umgehend Bescheid. Falls Ihnen von der Kollegin/dem Kollegen freundlicherweise eine E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt wurde, können Sie diese gerne nutzen Ihr Anliegen zu formulieren. Das gleiche gilt, wenn Ihr Kind über das Mitteilungsheft einen Gesprächswunsch vorträgt. Bitte verzichten Sie aber auch in diesen Fällen nicht auf eine kurze Terminbestätigung durch das Sekretariat.
Bitte haben Sie Verständnis, dass spontane Gesprächsgesuche sehr schwer zu realisieren sind, da die Kolleginnen und Kollegen auch in den Pausen oft Betreuungsaufgaben übernehmen oder an Besprechungen teilnehmen.
6 Wen kann ich ansprechen, wenn ich etwas nicht verstehe?
Wenn Sie etwas nicht verstehen, sprechen Sie bitte sofort mit dem Klassenleiter oder der Klassenleiterin bzw. den Jahrgangsleitern. Bei besonderen Schwierigkeiten wenden Sie sich bitte unmittelbar auch an die Schulleitung. Sie genießen selbstverständlich Vertrauensschutz.
7 Wen kann ich ansprechen, wenn ich mit einem Zustand nicht zufrieden bin?
Wenn Sie sich über irgendetwas ärgern sollten, warten Sie nicht, sprechen Sie sofort mit dem Fachlehrer, der Fachlehrerin, der Klassenleiterin, dem Klassenleiter bzw. der Jahrgangsleitung oder mit der Schulleitung. Falls Ihr Anliegen allgemeiner Art ist können Sie sich auch gerne an den Klassenpflegschaftsvorsitzenden Ihrer Klasse wenden oder direkt an die Schulpflegschaft.
... und wenn Sie sich über etwas sehr freuen, verschweigen Sie es nicht, sagen Sie es uns!
8 Wen frage ich , wenn mein Kind mal unglücklich ist?
Erzählen Sie Ihrem Kind von unseren Konfliktlotsen. Ihr Kind kann sich immer vertrauensvoll mit seinen Problem an dieses Team wenden. Gleichzeitig lernt das Kind mit diesem Konflikt umzugehen und eine Lösung zu finden. Bei größeren Problemen helfen verschiedene Gremien. Bitte informieren Sie sich bei der Klassenleiterin/dem Klassenleiter bzw. der Jahrgangsleitung.
9 Darf ich mir die Schule auch einfach mal ansehen?
Wir freuen uns über jeden Besuch am FEG. Da wir aber ein Haus des Lernens sind, in dem konzentriert gearbeitet wird, bitten wir darum, dass sich die Besucher im Sekretariat anmelden, damit wir ihnen weiterhelfen können und damit wir immer wissen, wer bei uns zu Besuch ist.
Einmal im Schuljahr gibt es einen Tag der offenen Tür, in der Regel Anfang November. Der genaue Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.
10 Dürfen auch mal Freunde meines Kindes oder Gastschüler am Unterricht teilnehmen?
Gastschüler und -schülerinnen nehmen wir gerne auf. Stellen Sie bitte frühzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn des Aufenthaltes, einen formlosen Antrag mit der Angabe der gewünschten Jahrgangsstufe und evtl. bestimmter Fächerwünsche an die Schulleitung. Wenn Sie diese Zeiten beachten, ist die aufgenommene Gastschülerin bzw. der Gastschüler als Schülerin bzw. Schüler des FEG versichert.
11 Wo kann ich parken?
Erlauben Sie uns einen Hinweis und einen Rat: Wenn Sie Ihre Kinder einmal mit dem Auto zur Schule bringen, beachten Sie bitte das Halteverbot vor dem Haupteingang. Wir empfehlen, die Kinder in der Karl-Marx-Straße (Straße zum Schulhof) aussteigen zu lassen. Bei Klassenpflegschaftsabenden, Schulpflegschaftsabenden, Schulkonferenzen oder anderen schulischen Veranstaltungen öffnen wir den durch eine Schranke gesicherten Schulparkplatz für alle Eltern.
Sollte einmal der Parkplatzraum im unmittelbaren Schulumfeld (Parktaschen Karl-Marx-Straße, Christian-Miesen-Straße, Baunscheidtstraße) besetzt sein, bietet sich als Ausweichmöglichkeit der Parkplatz hinter der Bundeskunsthalle an.
12 Wo kann mein Kind sein Fahrrad hinstellen?
Unsere Schule hat zwei großen Fahrradeinstellbereiche: den Fahrradständer auf dem Schulhof (Eingang Karl-Marx-Straße) und vor dem Schulgarten, Eingang von der Ollenhauerstraße aus. Um eine Gefährdung anderer auszuschließen darf auf dem Schulhof nicht Fahrrad gefahren werden.
13 Wenn mein Kind mit der Bahn kommt?
Die nächste Haltestelle ist die Station Ollenhauerstraße an der B9. Welche Linie für Ihr Kind optimal ist können Sie direkt auf der Seite des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg erfahren. Da die Züge manchmal ein wenig im Zeitplan variieren versuchen Sie genügend Spielraum einzuplanen, damit Ihr Kind sicher und entspannt zur Schule gehen kann.
14 Kann ich mich in der Schule engagieren?
Gerne dürfen Sie sich immer in der Schule engagieren. Wir unterstützen und brauchen Sie für unterschiedlichsten Aufgaben. Auch freuen wir uns immer über ein Feedback von Eltern und Schülerinnen und Schülern, um uns weiterzuentwickeln. Das können wir nur mit Ihnen gemeinsam. Welche für Sie passende Möglichkeiten sich bieten können Sie über unsere Projektliste Elterninitiativen oder unter Aktuelles erkennen bzw. fragen Sie einfach direkt bei Ihrer Klassenpflegschaft oder unseren Schulpflegschaftsvorsitzenden nach.
Wenn Sie neue Idee haben oder Handlungsbedarf für Eltern sehen, initiieren Sie einfach ein Projekt und senden Sie Ihre Idee an die Homepage-AG, die die Weiterleitung übernimmt.
15 Kann mein Kind in der Schule drucken oder kopieren?
Im CDI steht ein Kopiergerät. Gegen ein geringes Entgelt können hier zu den Öffnungszeiten des CDI auch von Schülerinnen und Schülern Kopien angefertigt werden. Auch ein Drucker steht zur Verfügung.
16 Kann mein Kind mich anrufen?
Selbstverständlich kann Ihr Kind wenn erforderlich Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Hierzu soll es sich einfach an das Sekretariat wenden oder an einen Lehrer, falls es ein Handy bei sich hat. Diese Anrufe sollten sich aber auf Notfälle beschränken. Bitte haben Sie Verständnis, dass, um Missbrauch vorzubeugen, generell Handybenutzung auf dem Schulgelände verboten ist.
17 Was kann mein Kind in den Pausen machen?
Um dem Lebensraum Schule gerecht zu werden haben wir einiges getan. Ihr Kind hat die Möglichkeit an verschiedene sportliche Aktivitäten teilzunehmen, kreativ zu sein oder auch einfach zu entspannen. In der Mittagspause öffnet zusätzlich die Kantine. Bitte vermitteln Sie Ihrem Kind, dass das Schulgelände ohne schriftliche Genehmigung nicht verlassen werden darf.
Letzte Änderung 18.02.2010
