Newsletter
FEG-Newsletter
17.02.2010
Sehr geehrte Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler,
die Karnevalstage sind vorbei, und ich möchte es nicht versäumen, vor allem unseren Schülerinnen und Schülern dafür zu danken, dass sie sich in diesem Jahr vorbildlich verhalten haben. Dank Ihrer tatkräftigen Unterstützung, verehrte Eltern und liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es gelungen, Weiberfastnacht vier Stunden in Ruhe zu unterrichten und dabei doch die originellen Verkleidungen unserer Schülerschaft zu genießen. Danke auch der SV, die für die Unterstufe ein fröhliches Karnevalsfest in der Turnhalle ausgerichtet hat.
Die Klassenpflegschaftssitzungen des zweiten Halbjahres stehen an, und ich bin von der Schulpflegschaft gebeten worden, zu erläutern, wofür der von der Schulkonferenz genehmigte Solidaritätsbeitrag in Höhe von 15,00Euro benötigt wird. Der größte Teil des Solidaritätsbeitrages fließt in Kopien. Nun ist zu berücksichtigen, dass nach den Bestimmungen zur Lernmittelfreiheit (BASS 16-01.Nr.5) folgende Regelung gilt:
"Kopien im Zusammenhang mit der Ausstattung der Schülerinnen und Schüler ersetzen Arbeitsmaterialien und Gegenstände, die für den regelmäßigen Unterricht benötigt werden (z.B. Schreibmaterial, Hefte) und müssen von den Eltern bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern grundsätzlich auf eigene Kosten beschafft werden. Dies gilt insbesondere für Kopien, die dafür eingesetzt werden, die Schülerinnen und Schüler davon zu entlasten, komplexere Informationen von der Tafel in ihre eigenen Hefte übertragen zu müssen, und für Kopien, die Mitteilungen an Eltern enthalten, die ansonsten ins Heft diktiert würden. Insoweit entstehende Kopierkosten sind der Ausstattung zuzurechnen und daher von den Eltern bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern selbst zu tragen. Werden von einer Schule derartige Kopien hergestellt, die der Ausstattung zuzurechnen sind, sind diese Kosten unabhängig vom Eigenanteil an den Kosten der Lernmittel umlagefähig. Kopierkosten sollen in der Regel nur einmal pro Schulhalbjahr mit Eltern abgerechnet werden. Ein pauschaler Ansatz, der annähernd den tatsächlichen Kosten entspricht, ist zulässig." Wichtig ist ferner der Absatz: "Wenn darüber hinaus in einer Schule gesammelt wird, um von Eltern bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern einen Beitrag zu den Kopierkosten für Lernmittel zu erhalten, so handelt es sich um eine freiwillige Sammlung gemäß §55 Abs.2 SchulG. Voraussetzung dafür ist, dass die Schulkonferenz als oberstes Mitwirkungsgremium der Schule dies beschließt und der Grundsatz der Freiwilligkeit gewahrt ist."
Das bedeutet: Kopien, die Aufgabenstellungen in Klassenarbeiten und Klausuren (inkl. Texte und Korrekturbögen) enthalten, gehören zu der Ausstattung (I), Kopien, die im Unterricht eingesetzt werden, ergänzen die Arbeitsbücher und sind den Lernmitteln (II) zuzuordnen. Der (auf freiwilliger Basis erhobene) Solidaritätsbeitrag umfasst nun beide Posten. Im Einzelnen bedeutet dies:
Zu I: In der SI werden im Schnitt pro Schüler in 4 Fächern pro Jahr 6 Arbeiten geschrieben mit durchschnittlich 2 Arbeitsblättern: d.h. 48 Kopien.
In der SII werden pro Schüler in durchschnittlich 6 Fächern pro Jahr 4 Klausuren geschrieben mit durchschnittlich 3 Arbeitsblättern, das ergibt 72 Kopien (materialgebundene Aufgabenstellungen zur Vorbereitung des Zentralabiturs fordern bis zu 6 Kopien).
Für Elternmitteilungen (Klassenlehrer, Schulleitung, Förderempfehlungen, Programme
) können im Schnitt weitere 10 Kopien pro Jahr veranschlagt werden.
Zu II: Wenn man pro Schüler pro Fach pro Woche nur eine Kopie für Arbeitsblätter im Unterricht zugrundelegt, bedeutet dies bei durchschnittlich 10 Fächern und 38 Schulwochen 380 Kopien pro Schüler im Jahr.
Insgesamt ergibt sich für Kopien pro Schüler im Jahr bei einer günstigen Kalkulation von 3ct in der SI: 380 + 48 + 10 = 438 Kopien x 3ct = 13,14Euro , in der SII: 380 + 72 + 10 = 462 Kopien x 3ct = 13,86Euro.
Ferner fließen Mittel aus dem Solidaritätsbeitrag in Fotokarton, Laminierfolien, Moderationsmaterial (Flip-Charts, Eddings, Klebeband, Karten) oder auch Druckerpatronen.
Um einen modernen, schülerzentrierten Unterricht zu gestalten, der kooperative Lernformen ebenso berücksichtigt wie Stationenlernen, der Aufgabenstellungen zu selbstverantwortlichem Lernen bietet und Binnendifferenzierung ermöglicht, erstellen die Kolleginnen und Kollegen umfangreiche Materialien. Dass es uns gelingt, den hohen Standard zu halten, verdanken wir Ihrer freundlichen Unterstützung, liebe Eltern, eben in Form des Solidaritätsbeitrages. Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre zahlen rund 1000 Eltern den - ich wiederhole: auf freiwilliger Basis erhobenen - Solidaritätsbeitrag, sodass die Kosten gedeckt werden können.
Auch wenn die oben aufgestellte Berechnung nur von Durchschnittswerten ausgehen kann, die im Einzelfall unter- oder überschritten werden, mag deutlich geworden sein, wie wichtig uns Ihre Unterstützung ist. Es wäre daher schön, wenn wir auch weiterhin auf Ihren Beitrag zählen könnten - zum Wohle Ihrer Kinder. Herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
A. Andereya
(Schulleiterin)
Hinweis: Sollten Sie Bedarf an einem Newsletter in Papierformat haben, wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer ihres Sohnes/ ihrer Tochter, bzw. an die Jahrgangsleitung.